Der Klassenelternbeirat - oder auch „Die Elternvertreter:innen“

In jeder Klasse werden nach Möglichkeit drei - mindestens zwei - Elternvertreter:innen gewählt, die den sog. Klassenelternbeirat bilden. Dabei gibt es eine/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/innen. Die Wahl gilt für zwei Jahre. Es wird jeweils in Klasse 5, 7, 9 und 11 neu gewählt (in G8 war die Wahl in Klasse 10, also nicht nochmal in Klasse 11).

Dieser Klassenelternbeirat wählt nun aus seiner Mitte die/den Deligierte/n für den Schulelternbeirat, kurz SEB.

 

Aufgaben der Elternvertreter:innen:

  • halten regelmäßig Kontakt zur Klassenlehrkraft
  • geben Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern dieser Klasse an die zuständige Stelle weiter - das sind in der Regel die Lehrkräfte dieser Klasse, ggf. die Stufenleitung oder der Schulelternbeirat (SEB)
  • leiten E-Mails von den Lehrkräften und dem SEB an „ihre“ Eltern weiter
  • nehmen an den Zeugniskonferenzen beratend teil (nur Rederecht)
  • vor der Konferenz muss die Möglichkeit bestehen, die Beratungs- und Entscheidungsunterlagen (Kompetenzraster, Zeugnisse) einzusehen - dazu verabredet man sich ca. 20 min vor der eigentlichen Konferenz mit der Klassenlehrkraft
  • die ehrenamtliche Arbeit als Klassenelternbeirat verpflichtet zur Verschwiegenheit
  • die Elternvertreter:innen berufen Elternabende ein und leiten sie 
    • die Termine dazu werden seit 2022 zentral vom Gymnasium Wentorf festgelegt, dennoch müssen die Elternvertreter:innen „ihre“ Eltern und die gewünschten Lehrkräfte dazu einladen
    • die Einladung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen
    • ein Elternabend pro Halbjahr ist gesetzlich vorgesehen; wenn sich die Klassenleitung und alle Eltern der Klasse einig sind, kann die zweite Versammlung entfallen
    • Am GW ist es üblich, dass zu dem ersten Elternabend im Schuljahr alle Hauptfachlehrkräfte zur Teilnahme verpflichtet sind. Alle übrigen Lehrkräfte, die neu in der Klasse sind, stellen ihr Fach am zweiten Elternabend vor. Wer dies schon im letzten Jahr auf einem der beiden Elternabende getan hat, muss nur im Bedarfsfall erscheinen - also bei Bedarf einfach freundlich nachfragen :-)

 

Aufgaben der SEB-Deligierten:

  • wird aus der Mitte des Klassenelternbeirats gewählt
  • Teilnahme an den jeweiligen Stufensitzungen (in der Regel eine pro Halbjahr)
  • Teilnahme an den SEB-Sitzungen (in der Regel eine pro Halbjahr)
  • in den SEB-Sitzungen hat jede Klasse genau eine Stimme - sollte der/die SEB-Deligierte einer Klasse nicht anwesend sein, kann er/sie eine/n der anderen Elternvertreter:innen als Vertretung schicken, die dann auch für die Klasse abstimmen dürfen
  • jede/r Elternvertreter:in kann zu den SEB-Sitzungen kommen, aber es gibt trotzdem nur eine Stimme pro Klasse

 

Schulkonferenz:

  • die Schulkonferenz besteht aus 12 Deligierten der Lehrkräfte, 12 Deligierten der Schülervertretung und 12 Deligierten der Elternvertreter
  • alle Eltern können sich als Deligierte der Schulkonferenz wählen lassen, die Mitglieder des SEB-Vorstandes sind von Amts wegen auch Mitglieder der Schulkonferenz
  • die Wahl erfolgt alle 2 Jahre
  • die Schulkonferenz tagt einmal pro Halbjahr und auf ihr werden Anträge beschlossen oder abgelehnt

 

Fachkonferenzen:

  • alle Eltern konnen sich als Elternvertreter in die verschiedenen Fachkonferenzen wählen lassen
  • die Wahl findet auf einem dazu einberufenen SEB-Wahlabend alle 2 Jahre statt
  • die Fachkonferenzen tagen einmal pro Halbjahr
  • auf ihnen treffen sich alle Fachlehrkräft, max. 2 Schülervertreter:innen und max. 2 Elternvertreter:innen (es werden aber wenn möglich 3 gewählt, um bei terminlichen Problemen eine Vertretung zu haben)

 

Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat:

Der Kreiselternbeirat (KEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte. Der KEB greift Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten auf und leitet diese gegebenenfalls an die Schulaufsicht oder Schulträger weiter, um Lösungen zu finden oder Antworten zu erhalten.
Jeder Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte eine/-n Delegierte/-n sowie eine/-n Stellvertreter/-in für den
Landeselternbeirat.

Der Landeselternbeirat (LEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Landes- und Bundesebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Kreiselternbeiräte. Der Landeselternbeirat versteht sich als Interessenvertretung der Eltern.

 

weitere Informationen:

Weitere nützliche Informationen findet ihr beim IQSH (dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein) unter:

 https://publikationen.iqsh.de/informationen-eltern.html

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