Da die Schulen seit der Schließung nur eingeschränkte Präsenzangebote vorhalten dürfen, gelten für die Leistungsbewertung und für die Versetzung neue Bedingungen, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt wurden, um für vergleichbare Bedingungen im Land Schleswig-Holstein zu sorgen. Sie finden die Veröffentlichung dieser Bedingungen in einem Erlass vom 04. Mai 2020 zur Einsicht an folgender Stelle: Erlass Lernen und Leistungsbewertung

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