Damit der Präsenzunterricht auch nach den Herbstferien gut gelingt, wurde in der „Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen“ festgelegt, dass in den beiden ersten Wochen nach den Herbstferien für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht gilt. Die Pflicht bezieht sich auf den Unterrichtsraum mit der Ausnahme von Prüfungen und mündlichen Vorträgen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sowie auf den Schulhof, die Mensa, Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und auf den Schulweg von der Bus- oder Bahnhaltestelle zur Schule (und zurück), soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten wird. Natürlich gibt es auch weiterhin Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel beim Sport, beim Essen und Trinken oder aus medizinischen Gründen. Hier finden Sie konkrete Hinweise zur Handhabung.

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