Förderung im Musikzweig

Ab der Quarta haben die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, ihr Instrument weiter zu erlernen, in einem der Orchester der Schule gemeinsam zu musizieren oder an Musiktheaterprojekten mitzuwirken. Für den Instrumentalunterricht werden verschiedene Unterrichtsmodelle vom Unterricht in Kleingruppen bis zum Einzelunterricht angeboten und durch Instrumentallehrer der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg erteilt.

Die Musikzweigschüler müssen eigene Instrumente anschaffen bzw. privat mieten. Musikfachschaft und Klangpunkt GW sind gerne behilflich bei der Suche nach einem Instrumentenvermieter. Gleichzeitig wird empfohlen, sowohl ein eigenes wie auch ein gemietetes Instrument zu versichern. Eine günstige Instrumentenversicherung wird über den Schulverein angeboten. Sollte der Klangpunkt GW ein Instrument unbenutzt im Bestand haben, so kann es im Einzelfall ausnahmsweise an Schüler und Schülerinnen jeweils für max. ein Jahr vermietet werden. Ein Anspruch auf weitere Überlassung besteht nicht. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Wert des Instruments, sie beträgt mindestens EUR 10,00 monatlich. Wie in den Musikklassen wird auch im Musikzweig bei Verleih eines Instruments zwischen Eltern und Klangpunkt GW eine Verpflichtungserklärung abgeschlossen, aus der Rechte und Pflichten (z. B. Umgang mit Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung des Instruments) hervorgehen.

Für den Unterricht leisten die Eltern einen finanziellen Beitrag an den Klangpunkt GW . Dieser hängt von der jeweiligen Gruppengröße, der gewählten Unterrichtsdauer und den Preisen der Kreismusikschule ab. Ab Januar 2023 werden monatlich pro SchülerIn folgende Beiträge erhoben:

Unterrichtsmodell Beitrag/Monat
Einzelunterricht/30 Minuten EUR 58,00
Einzelunterricht/45 Minuten EUR 86,00
Einzelunterricht/60 Minuten EUR 116,00
Zweiergruppe/30 Minuten EUR 40,00
Zweiergruppe/45 Minuten EUR 54,00
Dreiergruppe/45 Minuten EUR 45,00
Vierergruppe/45 Minuten EUR 42,00
Vierergruppe/50 Minuten EUR 45,00
Vierergruppe/60 Minuten EUR 52,00

Über einen (inkludierten) Fixkostenbeitrag beteiligen sich die Musikzweigschüler an den Verwaltungskosten und den sonstigen Zwecken des Vereins.

Pro Schuljahr werden zwölf Beiträge (August bis Juli) erhoben. Im Jahr des Einstiegs in den Musikzweig wird im August und September üblicherweise zunächst eine Pauschale von je EUR 46,00 erhoben, bis Gruppengröße und zeitlicher Umfang des Musikunterrichts feststehen. Die Pauschale wird anschließend auf den tatsächlich zu erhebenden Beitrag angerechnet.

Es gelten grundsätzlich die Kündigungsbedingungen der Kreismusikschule: Die Mitgliedschaft im Verein für den Musikzweig gilt für ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens drei Monate vor Schuljahresende eine schriftliche Kündigung beim Verein eingeht. Adresse:

klangpunktgw@gmail.com

oder

Klangpunkt GW e.V.
Hohler Weg 16
21465 Wentorf