Eckpunkte der Mitgliedschaft
Der Klangpunkt-Verein verwaltet den Instrumentenbestand und übernimmt für seine Mitglieder die Abrechnung des Instrumentalunterrichts gegenüber der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg.
Für die Musikklassen (5. und 6. Klassenstufe) gilt ein Pauschalpreis, der ab dem Monat September für 23 Monate erhoben wird und auch die Instrumentenleihe aus dem Bestand des Klangpunkt-Vereins beinhaltet. Für den Musikzweig (ab 7. Klassenstufe) gelten die Preise je nach gewähltem Unterrichtsmodell (Einzelunterricht, Gruppenunterricht mit zwei bis sechs Schüler/innen).
Verpflichtungserklärung für Instrumentenausleihe
Dank der Verwaltungstätigkeit des Klangpunkt-Vereins genießen die Musikschülerinnen und -schüler über die Klangpunkt-Mitgliedschaft einen Preisvorteil von etwa 30 % gegenüber den üblichen Konditionen der Kreismusikschule.
Grundsätzlich gilt die Schulordnung der Kreismusikschule. Die häufigsten Fragestellungen werden nachfolgend beantwortet:
1. Regelung von Ferientagen und Unterrichtsausfällen
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und den Ferien des Landes Schleswig-Holstein, einschließlich der durch die Schulen festgesetzten beweglichen Ferientage. Durch Schulfahrten (z. B. Klassenfahrt oder Orchesterfahrt) entfallene Stunden werden ebenfalls nicht nachgeholt. Nur für die Musikklassen (5./6.) entfällt außerdem der Instrumentalunterricht auch an den Tagen des mündlichen Abiturs.
Weitere unterrichtsfreie Tage oder Tage mit außerplanmäßigem Unterricht wie z. B. SCHILF (Lehrerfortbildung), Sozialer Tag und Girls/Boys Day (soziales Engagement von Kindern) oder auch die Thementage sind keine offiziellen Ferientage. An diesen Tagen wird der Unterricht normal gegeben.
2. Krankheit/Verhinderung
In diesen Fällen ist der Instrumentallehrer möglichst frühzeitig zu informieren. Kann der Instrumentallehrer den Unterricht nicht wahrnehmen, wird in Absprache mit ihm ein Ersatztermin gesucht.
3. Ende Musikklasse (5.+6.Klasse)
Das Instrument ist in der letzten Instrumentalstunde vor den Ferien abzugeben. Der Musikklassenbeitrag wird bis einschließlich Juli abgebucht. Setzt die Schülerin oder der Schüler mit dem Musikzweig fort, werden anschließend im August und September 44,-- EUR pauschal abgebucht, bis der neue Instrumentalunterricht organisiert ist; die Pauschale wird auf die tatsächlichen Kosten angerechnet.
4. Ausscheiden aus Musikzweig nach 7., 9., 11. Klasse bzw. Abitur
Die Eltern kündigen gegenüber der Kreismusikschule mit einer Frist von zwei Monaten zum 31.7. („http://www.kreismusikschule-herzogtum-lauenburg.de/kontakt“ oder postalisch: Am Markt 10, 23909 Ratzeburg). Die Kreismusikschule informiert daraufhin den Klangpunkt-Verein.
5. Schulabgänger
Die Eltern kündigen gegenüber der Kreismusikschule mit einer Frist von zwei Monaten zum 31.7. oder bei Vorliegen eines triftigen Grundes mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende („http://www.kreismusikschule-herzogtum-lauenburg.de/kontakt" oder postalisch: Am Markt 10, 23909 Ratzeburg) und informieren Instrumentallehrer und Klangpunkt (klangpunktgw@gmail.com, postalisch: Hohler Weg 16, 21465 Wentorf).
6. Auslandsaufenthalt
Die Eltern kündigen gegenüber der Kreismusikschule mit einer Frist von zwei Monaten unter Vorlage einer Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt, z.B. Kopie der Freistellung des Sekretariats („http://www.kreismusikschule-herzogtum-lauenburg.de/kontakt" oder postalisch: Am Markt 10, 23909 Ratzeburg) und informieren Instrumentallehrer und Klangpunkt (klangpunktgw@gmail.com, postalisch: Hohler Weg 16, 21465 Wentorf).
7. Rückkehr vom Auslandsaufenthalt/Neuanmeldung während des laufenden Schuljahres
Die Eltern informieren das Schulsekretariat/die Schulleitung über die (Wieder-) Aufnahme von Unterricht. Das Sekretariat informiert die Musikleitung; auch eine direkte Anfrage der Eltern ist möglich. Die Musikleitung organisiert den Unterricht mit einem Instrumentallehrer. Der Klangpunkt-Verein tritt an die Eltern wegen des Bankeinzugs heran.
8. Änderung der Gruppenkonstellation
Eine Änderung in den Musikklassen kann nur in Absprache zwischen Instrumentallehrer, Musikleitung und Klangpunkt erfolgen; ab 7. Klasse entscheidet der Instrumentallehrer in Abstimmung mit den Eltern. Der Klangpunkt-Verein ändert den Bankeinzug.
9. Instrumentenreparatur/Instrumentenversicherung
Die Eltern informieren Musiklehrer/Orchesterleitung über den Schaden. Ist der Schaden infolge sachgemäßen Gebrauchs bzw. Abnutzung entstanden, leitet die Musikleitung die Reparatur ein. Anderenfalls, bei nicht sachgemäßem Gebrauch, sorgen die Eltern für die Reparatur, ggfs. mit Unterstützung der Musikleitung.
Klangpunktinstrumente sind versichert, Privatinstrumente hingegen sollten unbedingt durch eine eigene Instrumentenversicherung vor Schäden abgesichert werden.
10. Instrumentenverlust/Totalschaden eines Schulinstruments
Die Eltern informieren Musiklehrer/Orchesterleitung über den Verlust/Totalschaden. Das Vorliegen eines Versicherungsfalles wird geprüft.
11. Änderung der Kontoverbindung
Eine Änderung der Kontoverbindung ist dem Klangpunkt-Verein (klangpunktgw@gmail.com, postalisch: Hohler Weg 16, 21465 Wentorf) so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Klangpunkt den Bankeinzug umstellen kann.
12. Datenschutz
Unsere Datenschutzrichtlinie gemäß DSGVO finden Sie hier.
Der Vorstand:
Sandra Radtke | 1. Vorsitzende |
Darlene Dobisch | 2. Vorsitzende |
Petra von Rautenkranz | Schatzmeisterin |