Das Gelingen der musikalischen Förderung am GW wäre ohne einen fachlich kompetenten Instrumentalunterricht nicht denkbar. Um diesen zu gewährleisten, hat das GW einen Kooperationsvertrag mit der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg geschlossen. Insgesamt arbeiten 17 Instrumentallehrer (inkl. Gesang) bei uns an der Schule (Stand: 2019). Die Aufgaben der Instrumentallehrer sind vielfältig. Zunächst steht die Fortbildung der technischen Fähigkeiten der Schüler im Vordergrund. Darüber hinaus sind sie aber auch verantwortlich für die Auswahl und Umsetzung solistischer oder kammermusikalischer  Beiträge im Rahmen von Klassenabendvorspielen (siehe öffentlicher Terminkalender) und gestalten damit einen wesentlichen Teil des musikalischen Lebens an unserer Schule mit. Bei der Zensurenvergabe durch die Schulmusiker stehen die Instrumentallehrer beratend zur Seite.

Die Einteilung der Unterrichtszeiten richtet sich grundsätzlich nach den Stundenplänen der Instrumentallehrer, die fast alle an mehreren Standorten in Hamburg und Umgebung unterrichten und zusätzlich als freie Musiker arbeiten. Dementsprechend kann nicht garantiert werden, dass der Instrumentalunterricht zeitnah nach Schulunterrichtsschluss gegeben wird. Allerdings versuchen unsere Instrumentallehrer stets die beste Lösung zu finden, so dass den Schülern in vielen Fällen die Möglichkeit geboten wird, Instrumental- und Schulunterricht zeitlich und räumlich zu verbinden. Beispielsweise wird den Unterstufenschülern am Montag und Mittwoch zeitlich Vorrang gewährt, so dass die Belastung unserer „Kleinen“ nicht zu hoch ist. In der Regel werden die Schüler in Kleingruppen unterrichtet. Bei besonderem Interesse und/oder Talent der Schüler können die Schüler aber auch Einzelunterricht erhalten (Kosten siehe unter Klangpunkt GW e. V.). Der Instrumentalunterricht ist kein Schulunterricht, das heißt, er fällt nur an den Ferientagen aus! Schulfreie Tage wie z. B. während der Zeit des mündlichen Abiturs gelten nicht als Ferientage. Für die beiderseitige Verpflichtung der zu gebenden bzw. zu bezahlenden Unterrichtstunden gelten die Konditionen unseres Vereins Klangpunkt GW e.V. (Förderung im Musikzweig), die wir wiederum auf der Satzung der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg aufgebaut haben.