Der Musikzweig

(sehen sie hierzu auch die Punkte Aufnahmeprüfungen und Auftritte).

Die Musikzweigklassen gehen mit Beginn des 7. Jahrgangs zum gößten Teil aus den Streicherklassen und Bläserklassen der Orientierungsstufe hervor, stehen aber auch allen anderen Kindern offen, sofern diese bereit sind die Anforderungen des Musikzweiges am Gymnasium zu erfüllen.

Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, welche die Orientierungsstufe an anderen Schulen durchlaufen haben und sich nun bewusst für einen höheren Stellenwert der musikalischen Ausbildung in ihrer weiteren Schullaufbahn entscheiden möchten. Neben Bläsern und Streichern sind auch Klavierspieler und Instrumentalisten aus dem Pop-Bereich im Musikzweig willkommen.

Um die musikalischen Fähigkeiten besser einschätzen zu können, hat sich eine Aufnahmeprüfung bewährt. Zudem wird von allen Schülern erwartet, dass sie sich auf eine disziplinierte Orchesterarbeit einlassen. Kinder, die kein Orchesterinstrument spielen, müssen sich darauf einstellen typische Orchesterinstrumente wie Röhrenglocken, Pauken oder Marimbaphon zu spielen, sofern keine Stimmen für Gitarre oder Klavier im Stück enthalten sind. Diese Instrumente haben eine hohe Bedeutung für den Orchesterklang, stellen aber meistens auch eine neue Herausforderung für die im Ensemblespiel unerfahrenen Schüler dar.

Leider können wir nur eine gewisse Anzahl zusätzlicher Instrumente in ein Orchester integrieren, so dass wir die Aufnahme von Fall zu Fall entscheiden müssen.

Ab der 8. Klasse erweitert sich das Spektrum unserer musikalischen Arbeit deutlich durch den Wahlpflichtunterricht (WPU). Hier sind jetzt vor allem Sänger für die Chöre gefragt. Band-Musiker, Schlagzeuger oder Pianisten können nach Einzelfallentscheidung integriert werden. Alle WPU-Schüler besuchen entweder das Blas- oder Streichorchester der entsprechenden Stufe oder die Chöre im Wahlpflichtunterricht Klasse 8 oder 9. Für die Arbeit der Orchester gelten die zuvor erläuterten Ausführungen.