Das Versäumnisformular wird von den Schülerinnen und Schülern vor dem Einreichen vollständig ausgefüllt, d.h. jede versäumte Stunde wird vermerkt. Spätestens drei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler dem Tutor/der Tutorin oder ersatzweise (sofern jene/r nicht erreichbar ist) dem Stellvertreter/ der Stellvertreterin das ausgefüllte Formular mit einer Begründung der Eltern (bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern) vorlegen. Dieser/diese entschuldigt alle im digitalen Kursbuch vermerkten Fehlzeiten, die auf dem Zettel stehen, sofern die Voraussetzungen einer Entschuldigung erfüllt sind.
Die Tutoren/Tutorinnen sollten die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Abständen über die vorhandenen unentschuldigten Fehlzeiten informieren.
Wünscht der Schüler/die Schülerin eine Unterschrift der Lehrkraft, muss ein weiterer Zettel, auf dem ein zweites Mal alle Fächer aufgelistet sind, miteingereicht werden. Dieser kann dann, mit der Unterschrift der Lehrkraft versehen, im Besitz des Schülers/der Schülerin verbleiben.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen das Verfahren im Umgang mit Versäumnissen zur Kenntnis. Die Eltern haben die Kenntnisnahme bei Eintritt in die Oberstufe unterschrieben.