06. Oktober 2022 - Schulinformation zu den Themen Coronapandemie und Energiesparen
Einstellung des anlasslosen Testens in Schulen
Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, schrittweise und behutsam bestehende Einschränkungen des Regelbetriebs durch die Corona-Pandemie bis zum Mai zurückzunehmen. Dazu gehört auch das Einstellen des anlasslosen Testens zum Ende des Monats Mai.
Bis zum 31. Mai kann daher an den Schulen letztmalig jeweils ein Testkit an Schülerinnen und Schüler sowie an an den Schulen tätige Personen, sofern diese es wünschen, ausgegeben werden. Die Tests sollten anlassbezogen genutzt werden. Testbestellungen bei der GMSH sind ab sofort nicht mehr möglich. Restbestände an Tests geben wir noch an die Schülerinnen und Schüler aus.
Der „Schnupfenplan“ gilt in der jetzigen Form weiter. Liegen dementsprechende Symptome vor, darf die Schule wie bisher nicht besucht werden – auch nicht bei einem negativen Test. Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit zu freiwilligen Tests in den Bürgertestzentren.
04. Mai 2022 - Veränderung der Isolationszeit bei Infektion
Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss. Sie finden das Dokument unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html
Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:
„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes [oder opt. entsprechende fachliche Stelle einzutragen] oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“
Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html. Eine gesonderte Verordnung für den Bereich der Schulen gibt es im Übrigen nicht.
31. März 2022 - Auslaufen der Corona-Verordnung für Schulen
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Hinweise zum Vorgehen in den Schulen nach dem Außerkrafttreten der Schulen-Coronaverordnung ab 3. April 2022. Der Umgang mit Selbsttests und dem Tragen von Masken stehen im Mittelpunkt der Hinweise.
16. März 2022 - Veränderungen bei den Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 21.03.22
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Hinweise zum Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen ab 21. März 2022:
1. Regelungen vom 21. März bis 2. April 2022
2. Regelungen vom 3. bis 29. April 2022
3. Bestellung von Tests
4. Schnupfenplan und Eigenverantwortung
01. März 2022 - Neuregelungen für Genesene
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Informationen zu folgenden Themen:
1. Regelungen ab 3. März 2022
2. Hinweise zu aktuellen Anfragen im Corona-Postfach
3. Rückkehr genesener Kinder bei Infektion in der Familie
4. Anpassung der täglichen Meldungen für das Dashboard
21. Februar 2022 - schrittweise Rückkehr zum schulischen Normalbetrieb
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Informationen zu folgenden Themen:
1. Schrittweise Rückkehr zu einem schulischen Normalbetrieb
2. Neuer Absonderungserlass
3. Berufsbildungsmessen an Schulen
10. Februar 2022 - Veränderungen für die Fächer Musik und Sport
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Informationen zu folgenden Themen:
- Schulen-Coronaverordnung ab 14. Februar (u.a. mit Anpassung für Musik) 1
- Lüften bzw. kein Dauerlüften 2
- Informationen zum Sportunterricht ab dem 14. Februar 2022 2
- Maskenbestellung im GMSH-Onlineshop 2
04. Februar 2022 - keine PCR-Tests nach pos. Schnelltest mehr erforderlich
In der aktuellen Corona-Schulinformation erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
1. Neuer Absonderungserlass
2. Testpflicht für den Zugang zur Schule
3. Bestellung von FFP2-Masken
4. Sport- und Musikunterricht, Ensembles
21. Januar 2022 - Fortsetzung der außerordentlichen Regelungen
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Hinweise zu folgenden Themen:
1. Hinweise zur Organisation des Unterrichts
2. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
3. Schulisches Testverfahren
15. Januar 2022 - Neue Regeln für Quarantäne und Absonderung
In dieser Corona-Schulinformation gibt es Hinweise zu folgenden Themen:
- Änderung der SchulencoronaVO
- Quarantäneregelungen
- Lüften in Schulen
10. Januar 2022 - Verfahren der Absonderung für Kontaktpersonen in Schule
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Hinweise zu folgenden Themen:
- Quarantäne von Kontaktpersonen
- Informationsveranstaltungen der Schulen
Die Pressemitteilung für die geplanten Änderungen können Sie hier einsehen.
Die Schule wird zukünftig über die Klassenlehrkräfte direkt die Eltern einer Klasse über auftretende Fälle von Covid-19 informieren. Falls Ihnen als Eltern Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes zugegangen sind, teilen Sie der Schule bitte den genauen Zeitraum und die gemachten Auflagen per Mail an das Sekretariat mit.
06. Januar 2022 - Rückkehr nach den Weihnachtsferien (neue Testregelung)
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Hinweise zu folgenden Themen:
1. Testkonzept
2. Mund-Nasen-Bedeckung
3. Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren
4. Kohortenübergreifende außerunterrichtliche Angebote an allen Schulen
5. Musik und Sport
6. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
7. Regelung zum Übergang zum Distanzlernen
8. Abschlussprüfungen
9. Klassenarbeitserlass
10. Unterstützungsangebote für Schulen im Bereich Digitalisierung
11. Hygieneleitfaden und Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22
12. Dateneingabe bei Poyteia
26. November 2021 - 2G bei Veranstaltungen
Die aktuelle Corona-Schulinformation aus dem MBWK enthält Hinweise zu folgenden Themen:
1. Aktuelle Lage zum Coronavirus SARS-CoV-2 2
2. Freiwillige Tests für Geimpfte und Genesene 2
3. Fragen der Testbeschaffung 3
4. Veranstaltungen in Schulen und Hygieneleitfaden 4
5. Zugangsbeschränkungen an Schulen und 3G-Regelungen für Beschäftigte 4
6. Öffentliches Corona-Schuldashboard 5
17. November 2021 - Veränderung der Maskenpflicht am Sitzplatz
Da sich das Infektionsgeschehen nun sehr dynamisch auch in SH entwickelt, reagiert die Landesregierung durch eine Anpassung der Corona-SchulenVO mit Wirkung zum 22.11.2021. Die MNB-Pflicht wird ab diesem Zeitpunkt auch wieder am Sitzplatz in den Unterrichtsräumen gelten. Die Details der Mitteilung aus dem MBWK können Sie im folgenden Dokument nachlesen.
-
1711_Maskenpflicht.pdf 352 KB
29. Oktober 2021 - Veränderungen der MNB-Pflicht (neue Verordnung ab 01.11.21)
Bezüglich der Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen MNB gibt es weitere vorsichtige Lockerungen. Die MNB-Pflicht entfällt nicht nur im Freien, sondern nun auch in Innenräumen am eigenen Sitzplatz oder konkreten Tätigkeitsort. Die genauen Regelungen, gerade auch für die Lerngruppen, in denen COVID-19-Fälle auftreten, lesen Sie bitte im folgenden Informationsschreiben des Bildungsministeriums nach.
13. September 2021 - Raumplan für die Impfaktion der KVSH im Gymnasium Wentorf
Am 13.09.2021 wird es wiederum von 14.15 Uhr bis 17.30 Uhr in den folgenden Räumen die Aktion der KVSH geben. Ein Zugang zum Gebäude ist vom "Roten Hof" aus (Brunnenhof) zum Mittelstufentrakt oder im Erdgeschoss des L-Baus sowie am Haupteingang möglich. Bitte nutzen Sie die Desinfektionsspender an den Zugängen. Der Waldparkplatz steht Eltern zur Verfügung.
Raum | Funktion |
M020 | Aufklärungsgespräche (Gruppen) |
M021 | Warteraum |
17. August 2021 - Impfkampagne der KVSH
Der Termin für die Durchführung der Impfung angemeldeter Schülerinnen und Schüler durch Mitarbeiter der KVSH steht nun fest. Am 23.08.2021 wird im Zeitraum von 14.15 – 17.30 Uhr die Impfaktion in Räumen des Gymnasiums Wentorf durchgeführt. Die genauen Räume werden an diesem Tag ausgeschildert und auf der Homepage einsehbar sein.
Alle Einwilligungserklärungen inkl. Anamnesebogen und Aufklärungsbogen müssen zum Impftermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben bereitliegen. In der Altersgruppe der 12- und 13-Jährigen müssen diese durch einen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Alle anderen können die Bögen auch selbst unterschreiben. Diese Unterlagen werden am Tag der Impfung von der Person direkt dem Arzt übergeben. Die Bögen gelten auch als Einwilligung für die Zweitimpfung.
Ich erinnere daran, dass die Impfwilligen:
- am Tag der Impfung ausreichend essen und trinken,
- Kleidung tragen, bei der man den Oberarm freimachen kann,
- folgende Dokumente mitbringen:
- Impfpass (sofern vorhanden)
- ein Ausweisdokument oder eine Krankenkassenkarte,
- die ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungs-, Einwilligungs- und Anamnesebögen.
Das nachfolgende Schreiben aus dem Ministerium richtet sich an die Eltern der Impfwilligen, die noch keinen Impftermin für ihr Kind haben und Bedarf äußern wollen.
28. Juli 2021 - Start ins neue Schuljahr
Das MBWK hat für das neue Schuljahr ein Rahmenkonzept entwickelt, das die Arbeit an allen Schulen beeinflusst. Dieses Konzept und Informationen zu folgenden Punkten finden Sie in den beiden Dokumenten:
1. Gültige Regelungen zum Schuljahresbeginn
2. Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22
3. Beschaffung von Selbsttests und Masken
4. Mobile Luftfilter
5. Regelungen für Reiserückkehrende
6. Einschulungsveranstaltungen
7. Polyteia-Meldungen
8. Impfungen von Lehrkräften, an Schule Tätigen und Schülerinnen und Schülern
9. Umgang mit vulnerablen Lehrkräften
10. Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche - Lernchancen:SH
11. Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
16. Juni 2021 - Schuljahresabschluss und Ausblick
Die aktuelle Corona-Schulinformation enthält Informationen zu folgenden Themen:
1. Rahmenkonzept Schuljahr 2021/22 „Lernen aus der Pandemie“
2. Hinweise zum Start in das neue Schuljahr
3. Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
4. Hinweis zum Masernschutzgesetz
5. Informationen zum Projekt Recht.Staat.Bildung
09. Juni 2021 - aktuelle Infektionslage
Die aktuelle Corona-Schulinformation aus dem MBWK enthält folgende Themen:
1. Aktuelle Infektionslage
2. Ausweisen von Fehlzeiten in den Zeugnissen
3. Besuch von Museen und Theatern
4. Sport und Darstellendes Spiel
31. Mai 2021 - weitere Erleichterungen im Schulbetrieb
Die veränderten Vorgaben für den Schulbetrieb zu den Themen MNB-Pflicht und Musikunterricht finden Sie in der aktuellen Corona-Schulinformation.
28. Mai 2021 - Anpassungen der Corona-Schulenverordnung
In dieser Schulinformation stehen folgende Themen im Mittelpunkt:
1. Schulen-Coronaverordnung ab 31. Mai 2021
2. Neues Veranstaltungsstufenkonzept und deren Wirkung im Bereich Schule
3. Klassenfahrten
4. Negativatteste über Selbsttests in Schulen
11. Mai 2021 - Verlängerung des Erlasses zur Beurlaubung vom Schulbesuch
10. Mai 2021 - Öffnung im Schulbetrieb der Orientierungsstufe
Seit Beginn dieser Woche greifen bei der Frage, wie der weitere Schulbetrieb in der kommenden Woche aussieht, die in der Schulen-Coronaverordnung sowie derzeit 100er Erlass des Gesundheitsministeriums festgehaltenen Regelungen. Die bisherigen Informationen über den Schulbetrieb in der kommenden Woche entfallen zukünftig und erfolgen kreisbezogen bei einer Veränderung (3 Tage über dem Wert von 50/100/165 bzw. 5 Werktage unter dem Wert von 50/100/165) durch die Schulämter. Die Regelungen aus der Schulen-Coronaverordnung sowie der Wechselmechanismus sind im Corona- Reaktionsplan übersichtlich zusammengestellt. Den neuen Corona-Reaktionsplan sowie die jeweils aktuell gültigen Regelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier:
www.schleswig-holstein.de/schuleoeffnet.
Somit treten die 5. und 6. Klassen wieder im Präsenzbetrieb den Unterricht an. Die beiden Jahrgänge bekommen die Informationen zu den Änderungen direkt über die Stufenleitung.
03. Mai 2021 - angepasster Corona-Reaktionsplan für Schulen
die folgende Corona-Schulinformation enthält folgende Themen:
1. Schulöffnung
2. Testpflicht bei fehlenden Tests
3. Bescheinigungen bei Positiv-Tests
4. Corona-Reaktionsplan
30. April 2021 - Schulbetrieb ab dem 3. Mai 2021: Regelungen für den Kreis Herzogtum Lauenburg
Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg sind ab dem kommenden Montag, 3.Mai, ausschließlich im Wechselunterricht. Das teilte das Bildungsministerium heute (30. April) mit.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen für den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden:
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Jahrgangsstufen 7 bis E Wechselunterricht
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Alle Informationen erhalten Sie über einen Elternbrief für Ihr Kind, der von der jeweiligen Stufenleitung verschickt wird.
Die wichtigsten Formulare (Selbstauskunft und Einverständniserklärung) für den Beginn am Montag finden Sie hier zum DOWNLOAD.
29. April 2021 - neuer Corona-Reaktionsplan zur Schulöffnung
In dieser Corona-Schulinformation des Bildungsministeriums finden Sie den an die Bundesgesetzgebung angepassten Reaktionsplan für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen. Über den Eintritt des Kreises RZ in Stufe II wird im Laufe des 30.04.21 entschieden.
23.04.2021 - Schulbetrieb ab der 17. KW
Kreis Herzogtum-Lauenburg:
- Jg. 1 – 6 Distanzlernen und Notbetreuung
- Jg. 7 – 13 Distanzlernen (außer Abschlussklassen und Q1) und Betreuungsangebote (gem. § 7 Abs. 3 SchulencoronaVO für Einzelfälle mit besonderem Bedarf) auch innerhalb des Ganztags- und Betreuungsangebots
- Abschlussklassen und Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen (für Abschlussklassen gem. § 7 Abs. 2 SchulencoronaVO mit Mindestabstand von 1,5 m)
- Prüfungen für Abschlussjahrgänge in Präsenz unter Hygienebedingungen.
- Abschlussrelevante Leistungsnachweise in Präsenz sind möglich für die Jahrgänge 9 – 13
- Präsenzmöglichkeiten (Lernräume) für einzelne Schülerinnen und Schüler werden eingerichtet, wenn es aus Sicht des Kindeswohls erforderlich ist.
Die Corona-Schulinformation enthält Hinweise zu folgenden Themen:
1. Schulbetrieb in der nächsten Woche
2. Qualifizierte Selbstauskunft
3. Polyteia Meldungen seit 19.4.2021
4. Testauslieferungen
5. Beurlaubungen.
15. April 2021 - kein regulärer Schulstart ab dem 19.04.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, Sie hatten mit Ihren Familien frohe Ostertage und konnten die Zeit auch zur Erholung nutzen, auch wenn die Möglichkeiten derzeit deutlich eingeschränkter sind als sonst. Die Situation im Land Schleswig-Holstein ist bzgl. möglicher Schulöffnungen bekanntlich nicht überall gleich. Sie warten sicher bereits auf detaillierte Informationen zum Schulstart ab dem 19.04.21. Dieser Text ist auch per E-Mail über den Verteiler der Elternvertretungen verschickt worden. Ich leite Ihnen hiermit ein Schreiben des Bildungsministeriums (s.u.) weiter, das uns für alle Eltern zugegangen ist. Darin geht es um die Fortsetzung des Unterrichts und die eingeführte Testpflicht an Schulen in SH. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in unserem Landkreis gibt es jedoch einschränkend eine Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung von ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. Sie finden hier den genauen Wortlaut.
Demnach finden die Regelungen des Landes zur Schulöffnung ab dem 19.04.21 noch keine Anwendung im Herzogtum Lauenburg. „Für Schulen und schulische Betreuungsangebote gilt abweichend von § 7 und § 7a Schulen-Coronaverordnung ein Betretungsverbot ab dem 14.04.21: In den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren finden für die Schülerinnen und Schüler (SuS) kein Unterricht und keine sonstigen Schulveranstaltungen in Präsenz statt. Für die SuS ist ein Lernen in Distanz vorzusehen.“ Somit beginnt der Unterricht für die Jahrgänge 5 – 11 am Gymnasium Wentorf zunächst wieder im Distanzformat entsprechend unseres Distanzlernkonzepts. Lediglich eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 sowie die Prüfungen im Abschlussjahrgang sind durchzuführen. Letztere haben für uns höchste Priorität, der wir andere Angebote z.T. auch unterordnen müssen.
Klassenarbeiten und Klausuren können somit auch noch nicht in der kommenden Woche stattfinden.
Angebote der Notbetreuung sind, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen, folgenden SuS vorbehalten: a) SuS, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen gemäß § 19 Absatz 2 Corona-BekämpfVO dringend tätig ist, b) SuS als Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, c) SuS, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Die Notbetreuung wird dankenswerterweise wieder von Herrn Saling (Schulsozialarbeiter) beaufsichtigt, sodass die Lehrkräfte weitestgehend für den Distanzunterricht eingesetzt werden. Diese Kinder müssen einen negativen Test nachweisen. Ohne Nachweis ist eine Betreuung nicht möglich. Er kann aber auch, bei vorliegender Einverständniserklärung, vor Ort unter Aufsicht stattfinden. Notwendige Formulare für eine Selbstauskunft und die Einverständniserklärung zur Selbsttestung lassen sich für die Abgabe in der Schule herunterladen. Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter in Präsenz werden ebenfalls nur mit negativem Test (2 mal pro Woche) arbeiten. Die genauen organisatorischen Hinweise zur Schulöffnung und Testung in der Schule gehen Ihnen zu, wenn die Situation in unserem Landkreis absehbar wird. Für den Jahrgang Q1 (11. Klasse) soll es vorbehaltlich notwendiger Änderungen ab der 17. KW wieder ein Präsenzformat geben. Details dazu folgen in der nächsten Woche.
Bitte berücksichtigen Sie dringend auch die Hinweise zur Quarantäneanordnung nach Reisen und bei positiven Befunden.
Für diese angespannte Zeit wünsche ich Ihnen und uns allen viel Kraft und Geduld. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder weiterhin in dieser schwierigen Situation nach Kräften. Ich hoffe, dass wir bald wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren können. Darüber sind wir uns sicher einig. Dafür müssen sich die aktuellen Rahmenbedingungen aber nachhaltig ändern.
Herzliche Grüße
OStD Matthias Schmidtke
Schulleiter
Hinweise und Dokumente des Ministeriums zur Testpflicht und Wiederaufnahme des Unterrichts
31. März 2021 - Schulstart nach den Osterferien und Testungen
19. März 2021 - Schnelltests für Schüler in Präsenz
Sehr geehrte Eltern,
am 17.03.2021 hat die Landesregierung entschieden, dass im Kreis Herzogtum-Lauenburg wegen der erhöhten Inzidenzwerte bis auf weiteres alle Regelungen bestehen bleiben, die für die Präsenz- und Distanzunterrichtsformate im Moment gelten. (5./6. Jg. Wechselunterricht, 7. – 11. Jg. Distanzunterricht, 12. Jg. Präsenzunterricht). Sobald sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie natürlich. Nehmen Sie bitte auch die Informationen auf der Homepage zur Kenntnis.
Im Anhang dieses Schreibens finden Sie die (umfangreichen) Hinweise der Landesregierung zur Durchführung der flächendeckenden Angebote für Selbsttests der Schülerinnen und Schüler in Präsenz. Voraussetzung für eine Testung ist eine vorliegende Einverständniserklärung der Eltern bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern. (siehe Anhang zum Ausdrucken) Volljährige müssen nur eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet abgeben. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme hat keinerlei negative Folgen.
Konkrete Hinweise zur Durchführung am GW lege ich folgendermaßen fest:
1. Eltern, die einen Selbsttest für Ihr Kind wünschen und der eigenständigen Durchführung unter Aufsicht zustimmen, geben über ihre Kinder das ausgedruckte Formular im Anhang (spätestens in der ersten Unterrichtsstunde der Klassenlehrkraft in der kommenden Woche 22.03. – 26.03.2021), von den (beiden) Sorgeberechtigten unterschrieben, mit in die Schule.
2. Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs, die einen Test wünschen, bekommen ihn am Freitag, den 26.03.2021, in der ersten Stunde von ihrer Fachlehrkraft ausgehändigt und führen ihn eigenständig im Klassenraum durch. Am Tag vor der ersten Abiturprüfung (Montag 29.03.2021) ist der Unterricht für den 12. Jg. im Distanzformat geplant. Sollte der Selbsttest ein positives Ergebnis erbringen, muss umgehend eigenständig ein PCR-Test in einem Testzentrum durchgeführt werden, um das Ergebnis abzusichern. Eine Teilnahme an der Abiturprüfung ist nicht möglich, wenn ein positives Testergebnis vorliegt.
3. Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen mit Testwunsch und vorliegender Einverständniserklärung werden am Do, 25.03.2021, im Klassenraum während der zweiten Stunde unter Aufsicht ihren Test durchführen können. Sie beginnen den Schultag zu dieser Zeit.
4. Die Kinder mit Testwunsch aus den 5. Klassen werden unter Aufsicht der Fachlehrkraft der ersten Stunde den Test im Klassenraum durchführen. Kinder, die ein positives Ergebnis erhalten, müssen umgehend von Eltern abgeholt werden und einen PCR-Test zur weiteren Abklärung eigenständig absolvieren. Erst das Ergebnis eines PCR-Tests ist als verbindlich anzusehen.
5. PCR-Tests können nicht in der Schule durchgeführt werden. Dafür muss eigenständig ein Testzentrum aufgesucht werden.
6. Die Lehrkräfte unterstützen nur durch Hinweise und durch das Erklär-Video des Herstellers, jedoch nicht in der praktischen Durchführung. Bitte machen Sie Ihr Kind mit der Anwendung des Tests vorab vertraut. Sie finden hier eine Anleitung des Herstellers: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung
M. Schmidtke, OStD
Schulleiter
Dokumente des Bildungsministeriums zum Download
10. März 2021 - Hinweise zur Öffnung der Schulen in den Kreisen mit erhöhten Inzidenzzahlen
Im Kreis RZ bleibt es wegen der steigenden Infektionszahlen bei folgenden Rahmenbedingungen der Schulöffnung:
- Jg. 1 – 6 Wechselunterricht
- Jg. 7 – Q1 Distanzlernen
- Abschlussklassen Q2 erhalten wie bisher Präsenzangebote
01. März 2021 - Rückkehr der 5. und 6. Klassen in den Präsenzunterricht ab 08. März 2021
Die Dokumente enthalten wichtige Informationen zu den Themen:
1. Regelungen zum Schulbetrieb bzw. zur Schulöffnung für die 5. + 6. Klassen ab 08. März 2021
2. Wechselunterricht
3. Erlass zum freiwilligen Wiederholen
4. Erlass zur Beurlaubung vom Schulbesuch unter Pandemiebedingungen
22. Februar 2021 - Regelung für den Kreis Herzogtum Lauenburg
Sonderregelung
Ab 1. März 2021 wird an den Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 – 4 der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts aufgenommen. In welcher Form der Unterricht für die Zeit ab dem 08. März 2021 fortgeführt wird, wird unter
Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium am 1. März 2021 entschieden. Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter Einhaltung der strengen Hygienevorgaben (insbesondere Mindestabstandsregel und MNB-Pflicht. In den Klassen 1 – 6 gibt es ein Notbetreuungsangebot. Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätigen sowie für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Inzidenzwert. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 8. März 2021 und findet sich unter folgendem Link.
Ich möchte Sie gerne abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass die Anordnung des Distanzlernens sowie des Wechselunterrichts für die Kreise Pinneberg, Herzogtum Lauenburg sowie Schleswig-Flensburg und kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck über Allgemeinverfügungen der örtlichen Gesundheitsämter erfolgt. Bitte beachten Sie daher die Anordnungen Ihres örtlichen Gesundheitsamtes.
17. Februar 2021 - Sonderregelungen für den Kreis RZ
12. Februar 2021 - Perspektivplan zur Schulöffnung
Die Dokumente enthalten wichtige Hinweise zu folgenden Themen:
-
Nächste Öffnungsschritte für die Schulen ab dem 22. Februar 2021
-
Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern
-
Schnupfenplan
-
Erlasse zu Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der
allgemeinbildenden Schulen
-
Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen
-
Schulen-Corona-Verordnung
29. Januar 2021 - Corona-Reaktionsplan für Schulen
Die Dokumente enthalten wichtige Hinweise zu folgenden Themen:
- Öffnungsplan für die Schulen in SH
- Organisation des Wechselunterrichts
- Durchführung der Abschlussprüfungen zum Abitur
- Hinweise zum Wiederholen von Jahrgangsstufen
19. Januar 2021 - weitere Hinweise des Bildungsministeriums zur Schulschließung
Das Dokument enthält Hinweise zu folgenden Themen:
1. Zeugnisausgabe zum Schluss des ersten Schulhalbjahres 2020/21
2. Rückgabe korrigierter Klassenarbeiten und Leistungsnachweise
3. Sportunterricht
4. Anmeldeverfahren für die weiterführende Schule
5. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bei der Erreichung schulischer Ziele
07. Januar 2021 - Konkrete Hinweise des Bildungsministeriums zur Schulschließung im Januar
Das Dokument enthält Hinweise zu folgenden Themen:
- Lernen in Distanz
- Nachschreibetermine für Klassenarbeiten
- Leistungsbewertung
- Organisation des Präsenzunterrichts für die Abschlussjahrgänge
- Sportunterricht
- Praktika
- Zeugniskonferenzen
- Ausblick
06. Januar 2021 - Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab dem 11. Januar 2021 sollen die Schülerinnen und Schüler in der Distanz lernen.
- Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt.
- Abschlussjahrgänge bekommen ab Montag (11.1.) entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz.
- Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt.
- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
20. Dezember 2020 - Elternbrief des Bildungsministeriums
-
Elternbrief 953 KB
Aussetzen der Präsenzpflicht ab 14. Dezember und Distanzlernen ab dem 16. Dezember
aktualisiert am 13. Dezember
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat entschieden, dass ab dem 14.12.2020 bis zu den Ferien für die 8. -12. Klassen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden wird. Lediglich für die Klassenstufen 5 - 7 wird bis zum 15.12.2020 ein Präsenzangebot vorgehalten. Alle Eltern mögen bitte prüfen, ob sie ihr Kind an diesen Tagen noch in die Schule schicken müssen oder nicht doch auch beurlauben lassen können. Beurlaubungen von diesem Präsenzangebot erfolgen formlos ohne nähere Begründung direkt per E-Mail an die Klassenlehrkraft und in Kopie an die Schuladresse gymnasium.wentorf[at]schule.landsh.de. Da nicht parallel in Distanz und in Präsenz unterrichtet werden kann, stellen die Lehrkräfte oder beauftragte SuS die behandelten Inhalte in den Klassenchat bzw. Dateibereich in IServ. Dann können die beurlaubten Kinder zu Hause damit arbeiten. Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht in den Schulen ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 - 7 eine Notbetreuung angeboten, die sich an den Regelungen aus dem Frühjahr orientieren wird. Die genaue Ausgestaltung wird sich in der Corona-Bekämpfungs-Verordnung befinden, die voraussichtlich morgen durch das Kabinett beschlossen wird. Für die Anmeldung zur Betreuung ist ein schriftlicher Nachweis aufgrund der Kurzfristigkeit nicht notwendig. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Das Distanzlernangebot in der Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Unterricht entsprechend der Fachanforderungen fortgesetzt wird. Es wird kein neuer Unterrichtsstoff vermittelt, sondern ggf. zu Wiederholungen angeleitet.
Insgesamt gilt nun das Distanzlernkonzept, das auf unserer Homepage zu finden ist. Das bedeutet, dass der Unterricht digital durch die Lehrkräfte durchgeführt wird. Alle Schüler*innen prüfen täglich Ihre E-Mails und die erteilten Aufgaben im Aufgabenmodul von IServ. Die Teilnahme an diesem digitalen Unterricht ist verpflichtend. Es gilt der Stundenplan des jeweiligen Tages und das Format, das von der jeweiligen Lehrkraft dafür vorgesehen ist. Wenn Lehrkräfte erkrankt sind, wird das im Vertretungsplan ausgewiesen. Er gilt als verbindliche Grundlage auch für vorgegebene Räume für alle Veranstaltungen in Präsenz.
Es finden nur in den Klassenstufen 11 – 12 alle bereits angekündigten Klassenarbeiten (inkl. Nachschreibtermin) verbindlich statt, da sie jeweils abschlussrelevant sind (Abitur). Sollte jemand aufgrund von Krankheit nicht an einer Arbeit teilnehmen können, muss eine Abmeldung über das Sekretariat erfolgen, so wie sonst auch. Vor und nach einer Klassenarbeit wird in einem Zeitfenster von 90 min kein Termin für Video- oder Audiokonferenzen in der betreffenden Klasse liegen. Die An- und Abreise ist in Eigenverantwortung zu organisieren.
Eine Bewertung wird auch während der Zeit des digitalen Arbeitens weiterhin stattfinden.
Der Sportunterricht wird für die Klassen 5 – 7 in der kommenden Woche nur noch draußen als „Spaziergang“ ohne Umkleiden durchgeführt, so wie es jetzt bereits im 6. Jahrgang der Fall war. Die Halle und die Umkleiden sollen nicht mehr benutzt werden. Ab 16.12.2020 wird auch der Instrumentalunterricht nicht mehr angeboten werden können. Der Schulleiter.
Mittagessen mit Mindestabstand
aktualisiert Ende Oktober
Aufgrund aktueller Bestimmungen muss zurzeit auch innerhalb von Kohorten beim Essen in der Cafeteria der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Deshalb sind ab Montag, den 02.11. pro Ausgabezeit so viele Essen bestellbar wie wir Sitzplätze (unter Einhaltung des Mindestabstands) haben. Das ermöglicht hoffentlich möglichst vielen eine Mittagsverpflegung!
Maskenpflicht und Hygiene in der Schule
aktualisiert Ende Oktober 2020
Wo genau muss ich zurzeit in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen? Was ist mit dem Schulweg? Wie verhalte ich mich, wenn ich mich krank fühle? Die nebenstehenden übersichtlichen Plakate geben schnelle Antworten auf diese Fragen.
Wer genauer nachlesen will, was es mit der seit Anfang November ausgeweiteten Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf sich hat, schaut auf die Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein. Dort finden sich alle Regelungen und die rechtlichen Begründungen.
Schulbesuch mit Schnupfen?
aktualisiert am 28.08.2020
Was ist zu tun, wenn man Symptome hat, die mit einer Infektion mit dem neuen Coronavirus in Verbindung stehen könnten? Das Gesundheitsministerium hat ein Schaubild erstellt, das einem hilft, die richtigen Entscheidungen bezüglich des Schulbesuchs zu treffen. Nähere Erläuterungen dazu finden sich ín folgendem Schreiben. Gesunde Geschwister von Kindern, die nur Schnupfen haben, können weiter zur Schule gehen. Sie sollen nur dann zu Hause bleiben, wenn ein Geschwisterkind Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten (siehe Schaubild) und / oder ein Testergebnis aussteht. Bitte informieren Sie die Schule über Ihre Entscheidung vorrangig per Mail.
Weitere Meldungen zur Corona-Pandemie und Schule finden sich in der Rubrik "Neuigkeiten"-