Was ist LRS?
Die Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Legasthenie ist eine Teilleistungsstörung. In den meisten Fällen wird das bereits in der Grundschule offensichtlich. Manche aber können selbst ausgeprägte Schwächen beim Lesen und/oder Schreiben in der Grundschule so gut kompensieren, dass die Störung erst auf der weiterführenden Schule deutlich wird. In solchen Fällen kann eine LRS-Testung (bestehend aus Intelligenz- und Rechtschreibtest) auch an der weiterführenden Schule durchgeführt werden und dann ggf. eine LRS-Anerkennung ausgesprochen werden.
Kritierien für die Zulassung zum LRS-Überprüfungsverfahren:
- durchgängig mangelhafte Rechtschreibleistungen
- die Leistungen in Deutsch liegen ohne Berücksichtigung der Lese- und Rechtschreibleistungen im „befriedigenden“ Bereich
- ein Notendurchschnitt von 3,0 in den Fächern Mathe / Deutsch / Sachunterricht berechnet aus den Noten der Klasse 3 und 4 und in den Fächern Deutsch / Mathe / 1. Fremdsprache in den Klassen ab Jahrgangsstufe 5
Konsequenzen:
Schüler*innen mit einer förmlich festgestelleten LRS erhalten in der Sek I (Klasse 5-10) einen individuellen Notenschutz, z.B.:
- In den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache und in den Fremdsprachen wird auf die Bewertung des Vorlesens verzichtet.
- Auf die Bewertung der Sprachrichtigkeit wird verzichtet.
- Im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen werden Unterrichtsbeiträge stärker gewichtet.
Darüber hinaus kann die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich beschließen, wie z. B. verlängerte Arbeitszeiten bei Leistungsüberprüfungen oder visuelle Hilfen. Notenschutz kann auch in der Sek II (Klasse 10-12 bzw. 11-13) beantragt werden. Voraussetzung ist eine förmlich anerkannte LRS in der Sek I. Der Notenschutz wird dann in dem jeweiligen (Halbjahres-)Zeugnis vermerkt. Beim Eintritt in die Oberstufe werden die betroffenen Schüler*innen und ihre Eltern dazu beraten. Der Notenschutz kann bei der Oberstufenleitung jederzeit formlos beantragt werden.
Förderung:
Die legasthenen Kinder haben einen Anspruch auf gezielte Förderung in der Schule. Hierfür bieten wir für die betroffenen Schüler*innen der 5. - 7. Klassen eine Förderstunde an, in der jeder individuell seinem Leistungsstand entsprechend an seinen Defiziten arbeitet. Die Teilnahme an der Förderung ist bei einer förmlich anerkannten LRS für diese drei Jahrgangsstufen verpflichtend. Die Förderkurse finden im Schuljahr 2024/2025 wie folgt statt:
- montags, 7. Stunde, Fünftklässler*innen (Frau Reisener)
- donnerstags, 7. Stunde, Sechst- und Siebtklässler*innen (Frau Krüger)
Legasthenie-Beauftragte: Frau Prieß