Was bedeutet LRS bzw. Legasthenie?
Die Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Legasthenie ist eine Teilleistungsstörung bei ansonsten begabten Kindern. In den meisten Fällen wird das bereits in der Grundschule offensichtlich. Manche aber können selbst ausgeprägte Schwächen beim Lesen und/oder Schreiben in der Grundschule so gut kompensieren, dass die Störung erst auf der weiterführenden Schule deutlich wird. In solchen Fällen kann ein Test auch an der weiterführenden Schule durchgeführt werden und dann ggf. eine Anerkennung durch den Schulleiter ausgesprochen werden.

Konsequenzen in Sek I (Klasse 5-9):
Schülerinnen oder Schülern, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt ist, erhalten in der Sek I einen Notenschutz im Hinblick auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen, der dann für alle Fächer gilt. Darüber hinaus kann die Klassenkonferenz Ausgleichsmaßnahmen beschließen, wie z. B. verlängerte Arbeitszeiten bei Leistungsüberprüfungen oder visuelle Hilfen.

Konsequenzen in Sek II (Klasse 10-12):
Seit wenigen Jahren kann dieser Notenschutz auch in der Sek II beantragt werden. Voraussetzung ist eine förmlich anerkannte Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Sek I. Dieser Nachteilsausgleich wird dann in dem jeweiligen (Halbjahres-)Zeugnis und auch im Abiturzeugnis vermerkt. Beim Eintritt in die Oberstufe werden die betroffenen Schüler*innen und ihre Eltern dazu beraten. Der Notenschutz kann bei der Oberstufenleitung jederzeit formlos beantragt werden.

Procedere:
Die Testung findet am Gymnasium Wentorf normalerweise im 1. Halbjahr der 6. Klasse statt, da in der 5. Klasse mit dem Übergang auf eine neue Schule den Schülerinnen und Schülern erst einmal eine Zeit zum ,,Ankommen“ eingeräumt werden soll, denn an den unterschiedlichen Grundschulen werden oft unterschiedliche Didaktiken zum Lesen- und Schreibenlernen angewendet. Die jeweiligen Deutschlehrkräfte sind dazu angehalten, in Klasse 5 auf Auffälligkeiten zu achten und ggf. Kontakt zur Legasthenie-Beauftragten aufzunehmen, die den Fall dann prüft und die weiteren Schritte einleitet.

Förderung:
Die legasthenischen Kinder haben einen Anspruch auf gezielte Förderung in der Schule. Hierfür bieten wir für die betroffenen Schüler*innen der 5. -7. Klassen eine Förderstunde an, in der jeder individuell seinem Leistungsstand entsprechend an seinen Defiziten arbeitet. Der LRS-Förderkurs findet momentan donnerstags in der 7. Stunde (13:25-14.10Uhr) für die Fünft- und Siebtklässler*innen und in der 8. Stunde (14.10-14.55Uhr) für die Sechstklässler*innen statt. Die Teilnahme an der Förderung ist bei einer förmlich anerkannten LRS für diese Jahrgangsstufen verpflichtend.

Kontakt:
Sollten Sie Fragen haben, können Sie per E-Mail Kontakt mit der Legasthenie-Beauftragten Frau Prieß (n.priess[at]gymnasium-wentorf.de) aufnehmen.