Förderung der Musikklassen

Im Rahmen des normalen Musikunterrichts in der Sexta und Quinta haben die Kinder zwei Musikstunden, in denen sie unter der Leitung eines Musiklehrers des Gymnasiums Wentorf zusammen musizieren. Zusätzlich erhalten sie von Instrumentallehrern der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg bezogen auf das jeweilige Instrument eine Unterrichtsstunde wöchentlich Instrumentalunterricht in Gruppen.

(Mitgliedsantrag)

Die Musikinstrumente werden vom Verein Klangpunkt GW zur Verfügung gestellt und an die Eltern der Schüler für zwei Schuljahre vermietet.( Verpflichtungserklärung für die Instrumentalausleihe)

Für den Gruppenunterricht und die Finanzierung der Instrumente leisten die Eltern einen finanziellen Beitrag, der bei den Musikklassen EUR 46,00 im Monat beträgt (Stand: Januar 2024). (Mitgliedsantrag) Dabei haben die Instrumente Oboe und Kontrabass einen Sonderstatus, da sie in der Regel von Beginn im Einzelunterricht mit einem monatlichen Zusatzbeitrag von 10;00€ vermittelt werden.

Der Beitrag umfasst neben dem Gruppenunterricht und der Instrumentenmiete auch eine Versicherung sowie die i.d.R. einmal jährlich erforderliche Instandhaltung des Instruments für die übliche Abnutzung durch Gebrauch. In besonderen Fällen kann für den Schüler oder die Schülerin auch Einzelunterricht vereinbart werden. Die dafür zusätzlich entstehenden Kosten sind allerdings individuell abzurechnen und nicht mit der Pauschale von derzeit EUR 46,00 abgegolten (vgl. Preisbeispiele Musikzweig). Die Schüler sind zum sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit den ihnen überlassenen Instrumenten verpflichtet. Zwischen Eltern und Klangpunkt GW wird eine Verpflichtungserklärung abgeschlossen, aus der Rechte und Pflichten (z.B. Umgang mit Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung des Instruments) hervorgehen. Nur so kann der Instrumentenbestand, den der Verein über die letzten Jahre angeschafft hat, erhalten werden, und nur so kann trotz hoher Anschaffungs- und Wartungskosten der monatliche Beitrag für die Musikklassen moderat gehalten werden.

Unterrichtsmaterial, Noten, Verbrauchs- und Pflegematerial sind nicht inbegriffen und werden direkt mit den Musiklehrern abgerechnet.

In den zwei Jahren der Musikklasse werden 23 Monatsbeiträge erhoben; beginnend mit dem Monat September des Einschulungsjahres, endend mit dem Monat Juli des Jahres der Beendigung der Quinta.

Die Vereinsmitgliedschaft erlischt mit Beendigung der Musikklasse, wenn der Schüler oder die Schülerin nicht ab der Quarta den Musikzweig wählt. Eine weitere Förderung der Vereinszwecke als Fördermitglied ist aber selbstverständlich möglich und willkommen!