Mit der Wahl des Musikzweiges als Wahlpflichtunterricht ab der 8. Klasse geht die Mitgliedschaft in einem der Orchester oder dem Schulchor verpflichtend einher. Erfolgt der Wechsel in den Musikzweig erst zum 8. Schuljahr, muss das Niveau der musikalischen Fähigkeiten in etwa dem der Schüler entsprechen, welche in den Musikzweigklassen der Orientierungsstufe und der 7. Klasse bereits ein Instrument erlernt haben. Dies wird durch eine zusätzliche Aufnahmeprüfung am Ende des 7. Schuljahres sichergestellt. Eine freie Wählbarkeit des Musikzweiges für musikinteressierte Schüler ohne instrumentale oder sängerische Vorkenntnisse ist nicht gegeben.

Im Wahlpflichtunterricht haben wir uns zum Ziel gesetzt, sowohl die Orchesterarbeit der vorherigen Klassen fortzuführen als auch den Schulchor zu stärken.

WPU Orchester: Blas- und Streichorchester werden einerseits wie in der 7. Klasse getrennt unterrichtet, andererseits werden wir die Orchester aber auch bei Gelegenheit zu einem sinfonischen Orchester zusammenführen. Neben den üblichen Orchesterinstrumenten sind Schlagzeuger und E-Bass-Gitarristen willkommen. Weitere Instrumente können nur nach Absprache aufgenommen werden. Die Teilnahme an den Konzerten und der Orchesterreise sind verpflichtend.

WPU Chor: die Schüler können das Fach Chor als einen Wahlpflichtunterricht anwählen. Ebenso ist die Teilnahme im Chor als AG möglich. Zusätzlich zu den Sängern können sich bei Herrn Fischer Bandmusiker (Schlagzeug, Bass, Gitarre, weitere nach Absprache) für die Begleitung des Chores bewerben. Die Teilnahme an den Konzerten und Reisen ist verpflichtend.

Zu den Aufnahmebedingungen in den Musikzweig der 8. Klasse siehe Musikzweig.