Für die Aufnahme in den Musikzweig ab Klasse 7 und den Musikzweig im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 8 sind zu erfüllen:

-          Spielen eines vorbereiteten Stückes

-          „Vom-Blatt-Spielen“ eines einfachen Stückes

-          Nachklatschen eines gehörten und eines notierten Rhythmus‘

-          Erkennen von Dur/Moll-Akkorden

-          ein eigenes Instrument*

Für den Chor gibt es zur Zeit keine Aufnahmeprüfungen. Interessenten sollten aber mit dem Singen vertraut sein. Sollten Schüler unsicher sein, ob sie im Chor richtig aufgehoben sind, sollten sie sich bitte nicht scheuen Herrn Fischer oder andere Schüler anzusprechen.

Schüler, die bereits in der 7. Klasse die Aufnahmeprüfung in den Musikzweig erfolgreich bestanden haben, können in der 8. Klasse automatisch in den Wahlpflichtuntericht wechseln. Schüler, die erst in der 8. Klasse dazukommen, müssen unter Beweis stellen, dass sie aufgrund ihrer Fähigkeiten im Orchester und/oderden Musiktheaterprojekten musikalisch mitarbeiten können.

*Beim Kauf oder auch der Anmietung eines Instruments beraten wir sie gern. Je nach Lagerbestand kann eventuell auch ein Instrument über das Gymnasium geliehen werden.