Leider nehmen die Beschwerden von Eltern über andere Fahrgäste im Schülerverkehr zu, die in den Fahrzeugen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen bzw. diese nicht korrekt tragen. Die Autokraft teilt mit: "Seit Montag, 29. Juni 2020 ist die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft (s. Link). Diese hebt unter § 18 Abs. 1 das Abstandsgebot in ÖPNV-Anlagen aufgrund der dort geltenden Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes explizit auf. Darüber hinaus hat der HVV ab Mittwoch, 29. April 2020 in Schleswig-Holstein das verbindliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen und in den Verkehrsmitteln eingeführt. Aufgrund der nicht immer vorhandenen Disziplin einiger weniger Fahrgäste sowie steigender Fallzahlen wurde dies ab Montag, den 24. August fest in den HVV-Beförderungsbedingungen verankert. Mit Aufnahme dieser Regelung in die Beförderungsbedingungen haben die Verkehrsunternehmen nun die Möglichkeit, das Nichteinhalten zu sanktionieren. Fahrgästen, die diese Regelung missachten, droht eine Strafe i.H.v. 40 € sowie ein sofortiger Verweis des Fahrzeugs bzw. der Haltestelle.

Sollte man jedoch auf wenig bzw. keine Einsicht unter den Fahrgästen stoßen, sieht man sich künftig gezwungen, diese im Sinne des Allgemeinwohls von einer weiteren Beförderung auszuschließen."

Zurück